Rechtsprechung
RFH, 18.04.1940 - IV 312/39 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 13.03.1974 - VI R 212/70
Lohnsteuerabzug bei Zahlung von Arbeitslohn durch Dritte
Entsprechend gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Trinkgelder, die Arbeitnehmern in gewissen Dienstleistungsgewerben aus Anlaß ihrer Berufstätigkeit üblicherweise freiwillig zugewendet werden, zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (RFH-Urteile vom 23. November 1928 VI A 1272/28, RFHE 24, 219, und vom 18. April 1940 IV 312/39, RStBl 1940, 665; Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs vom 18. April 1950 IV 22/50, Amtsblatt des B. Staatsministeriums der Finanzen 1950 S. 239, StRK, Einkommensteuergesetz, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 5).